Grillplatzbelegung

Benutzungsordnung für den Grillplatz der Gemeinde Bad Salzschlirf

Der Grillplatz mit Toilettenanlage ist eine Einrichtung der Gemeinde Bad Salzschlirf. Er steht mit sämtlichen Einrichtungen der Bürgerschaft sowie Gruppen und Vereinen für eine zu vereinbarende Zeitdauer gegen Entgelt zur Verfügung.

Der Grillplatz darf nur mit besonderer Erlaubnis der Gemeinde Bad Salzschlirf benutzt werden. Der Antrag hierzu ist rechtzeitig im Rathaus, Fuldaer Straße 2 in Bad Salzschlirf zu stellen. Die Gebühr für die Benutzung der Anlage beträgt 40,oo Euro zuzüglich der anfallenden Stromkosten. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Außerdem ist bei einer privaten Grillplatznutzung der Verkauf von Getränken an Dritte untersagt.

Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtinanspruchnahme des reservierten Grillplatzes eine Abstandszahlung zu entrichten ist.

Für die Ordnung und Sauberkeit auf dem Grillplatz einschließlich Gebäude mit  Toilettenanlage und Grillstelle sind die Benutzer der Gemeinde gegenüber verantwortlich. Die gesamte Anlage ist nach der Benutzung unverzüglich von jeglichen Abfällen und Unrat zu reinigen; hierzu zählt auch der unmittelbar an den eingefriedeten Bereich angrenzende Außenbereich.

Der Grillrost ist von Grillrückständen gründlich zu reinigen und die angefallene erkaltete Asche in den hierfür vorhandenen Blechbehälter zu füllen. Die Toiletten sind in einem sauberen und benutzbaren Zustand wieder zu verlassen. Die Räumung des Grillplatzes hat bis spätestens 10.oo Uhr des auf die Nutzung folgenden Tages zu erfolgen.  Die Grillstelle darf nur mit handelsüblicher Grillkohle betrieben werden; andere offene Feuerstellen sind unzulässig. Für Schäden, die sich aus dem Umgang mit offenem Feuer während der Benutzung ergeben, haftet der Benutzer. Die Gemeinde ist von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Für die Stromversorgung des Grillplatzes, der Toilettenanlage und Wegebeleuchtung  steht dem Benutzer ein Stromautomat zur Verfügung. Der Automat befindet sich in der Schutzhütte. Der Schlüssel für den Stromautomaten wird mit den übrigen Schlüsseln für die Anlage ausgegeben. Für den festgestellten Stromverbrauch wird ein Betrag von 0,30 Euro je verbrauchte Kilowattstunde in Rechnung gestellt, der mit Rückgabe der Schlüssel fällig wird. Vor bzw. nach der Benutzung sind die jeweiligen Zählerstände des Stromzählers festzustellen und in die vorgesehene Spalte der Benutzungserlaubnis einzutragen. Der Stromzähler befindet sich in der Damentoilette hinter der Tür. Bei der Benutzung von mitgebrachten Elektrogeräten (Heizgeräte, Kühlanlagen, Musikanlagen pp.) ist unbedingt darauf zu achten, dass die Geräte den VDE-Richtlinien entsprechen.Findet der Benutzer die Grillanlage verunreinigt oder beschädigt vor, hat er dies sofort der Gemeindeverwaltung, an Wochenenden oder Feiertagen dem Schwimmmeister im Freibad, mitzuteilen. Nachträgliche Beschwerden oder Einwendungen können nicht berücksichtigt werden. Für die Nutzung an den Wochenenden sind die Nutzungserlaubnis und die notwendigen Schlüssel bis spätestens freitags 12.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung abzuholen. Eine Ausgabe nach Dienstschluss der Gemeindeverwaltung ist nicht möglich und schließt eine Nutzung aus. 

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt !

DER GEMEINDEVORSTAND

 

 

Eintragung auf Vorbelegung für den Grillplatz bitte
Telefonisch anmelden bei

 

Frau Norma Krecek-Richters

Tel.: 06648 - 9303-11

n.krecek@badsalzschlirf.de