Umweltinfo der Gemeinde Bad Salzschlirf

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Kreisabfalldeponie Kalbach
Sammelcontainer für Altglas und Papier
Altbatterien

Kreisabfalldeponie Kalbach
Büchenberger Str.,
36148 Kalbach
Tel.: (0 66 55) 96 19-0

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.:
Sa.:
7.30 - 16.15 Uhr
8.00 - 11.45 Uhr

 

Sammelcontainer für Altglas (G) und Papier (P)

(G) Parkplatz  Fuldaer Straße
(G) Parkplatz Angersbacher Weg
(G) (P) Wertstoffhof

 

Altbatterien

Abgabe beim Handel: dieser ist seit 01.10.1998 zur kostenlosen Rücknahme von Altbatterien verpflichtet

 

Pflanzliche Abfälle

Immer wieder stellt sich die Frage, wohin mit dem Heckenschnitt oder Baumschnitt aus dem Garten ? Eine Antwort gibt die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen. Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren beseitigt werden. Hierbei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten. Sie können auch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können. Beim Verbrennen ist jedoch folgendes zu beachten:

  •     Das Verbrennen ist nur von montags bis freitags von 08.00 bis 16.00 Uhr und samstags von    08.00 bis 12.00 Uhr gestattet.

  •     Die Abfälle müssen so trocken sein, dass nur geringer Rauch sich entwickelt

  •     Es sind folgende Mindestabstände einzuhalten:

           100 m zu zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden, Zeltplätzen,

                      Autobahnen, und sonstigen Fernstraßen, Wäldern, Mooren pp.                     

           35 m zu sonstigen Gebäuden

       50 m zu sonstigen Verkehrswegen

           20 m zu Baumalleen, Baumgruppen, Einzelbäumen und nicht abgeernteten Feldern

  •    Hinzu kommen weitere Bestimmungen die auf jeden Fall vorher bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden sollten; so ist z.B. jedes Verbrennen bei der Gemeindeverwaltung vorher anzuzeigen.

Eine Alternative zum Verbrennen ist auf jeden Fall die Entsorgung von Kleinmengen beim gemeindlichen Wertstoffhof und bei größeren Mengen bei der Kompostierungsanlage Finkenberg bei Kleinlüder (kostenpflichtig).

          Auskünfte erteilt Herr Weismüller, Rathaus, Tel. 9303-16