Dieter König und Friedrich Meister zu Schiedsmännern gewählt


Gemäß § 4 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) werden Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt. Für die Wahl zum Schiedsamt müssen gesetztlich festgelegte Eignungen erfüllt sein. Die Schiedsperson Dieter König wurde zuletzt am 13.11.2014 gewählt, so dass die Amtszeit in diesem Jahr ausläuft. Herr König übt dieses Amt bereits seit 2009 aus.

Nachdem die Gemeindeverwaltung die bevorstehende Wahl gem. § 4 (3) HSchAG im Mitteilungsblatt mit dem Hinweis darauf, dass sich interessierte Personen zur Wahl stellen können bekannt gemacht hat, wurden auch die Fraktionen der Gemeindevertretung zum Vorschlag geeigneter Personen aufgefordert.

Hierbei wurde Herr Friedrich Meister für die Wahl zum stellvertretenden Schiedsmann vorgeschlagen. Er übt dieses Amt erstmalig aus.

Die Wahl muss noch durch das Amtsgericht in Fulda bestätigt werden. Die Amtszeit beginnt im neuen Jahr. Damit wird dann auch die bisherige stellvertretende Schiedsperson, Herr Michael Passarge aus dem Amt ausscheiden. Bürgermeister Matthias Kübel bedankt sich bereits heute bei Herrn Passarge für die Bereitschaft für dieses wichtige Amt in der Ortsgemeinschaft und dafür, hier Verantwortung übernommen zu haben. Den künftigen Schiedspersonen wünschte er für die neue Amtsperiode eine gute und glückliche Hand und dankte für den ehrenamtlichen Einsatz.

Ein Schiedsamt wird von der jeweiligen Gemeinde zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten eingerichtet. In bestimmten Rechtsangelegenheiten ist ein vorab durchgeführtes Schlichtungsverfahren obligatorisch, um den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten zu eröffnen.