Politik

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Eine Gemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung. Die Hessische Kommunalverfassung wird als Magistratsverfassung bezeichnet. Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich "lebendiger" ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.

Dem Grundsatz der repräsentativen Demokratie entsprechend (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) gibt es in jeder Kommune ein von den wahlberechtigten Einwohnern gewähltes „Kommunalparlament“ (Gemeindevertretung/ Stadtverordnetenversammlung bzw. Kreistag). Es ist das oberste Organ der Kommune und entscheidet über alle wichtigen Angelegenheiten.

Auch die laufende Verwaltung der Kommunen obliegt in Hessen einer kollegialen „Regierungsmannschaft“, die aus dem Bürgermeister bzw. dem Landrat und den Beigeordneten besteht (Gemeindevorstand/ Magistrat bzw. Kreisausschuss). Diese Besonderheit hat der hessischen Kommunalverfassung ihren Namen gegeben ("Magistratsverfassung"). Der Bürgermeister leitet und beaufsichtigt den gesamten Geschäftsgang der Verwaltung.

Die Aufsicht über die kreisangehörigen Kommunen obliegt dem Landkreis Fulda sowie den Regierungspräsidien und dem Innenministerium.

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die Kommunalen Gremien der Gemeinde Bad Salzschlirf vor. Hier finden Sie die Termine der Sitzungen.