Baukosten konnten in Bonifatiusstraße begrenzt werden


Juristische Aufarbeitung vorgenommen

Der Entscheidung der Gemeindevertreter war eine juristische Aufarbeitung durch Gemeindevorstand und ein beauftragtes Fachanwaltsbüro vorangegangen. Diese umfasst die Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen in Bezug auf Leistungsstörungen im Planungsprozess sowie bei der Grundlagenermittlung. Denn: die Kosten der Baufirma sind in dieser Höhe juristisch grundsätzlich nicht angreifbar. So hätte sie das beauftragte Planungsbüro auch vorab ermitteln müssen.

Gründe für die Mehrkosten sind im Wesentlichen:

  • Rückbau von bis zu drei Lagen Altstraßen sowie Gehwegen mit zum Teil pechbelastetem Material (Sondermüll):
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  • die Versorgungsleitungen lagen nicht so, wie in den Bestandsplänen verzeichnet, so dass Umplanungen nötig wurden. Die neuen Leitungen konnten nur im teureren Einzelgrabenverfahren statt im Stufengraben verlegt werden:
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  • Mehrkosten durch felsigen Untergrund:
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  •  Mehrkosten durch erhöhte Sicherungsmaßnahmen Schließlich wurden im Zuge der Arbeiten auch zusätzliche Arbeiten erledigt, wie zum Beispiel die Sanierung der Anschlussstelle Josefstraße, das Leitungssystem zum Hochbehälter und die gemeindliche Straße zum Parkplatz der Rehaklinik Naturana im Zusammenhang mit der Oberflächenentwässerung der Bonifatiusstraße. Diese Arbeiten hätten sonst in einer weiteren Baumaßnahme durchgeführt werden müssen. 

Planbare Deckelung der Kosten

„Ich bin froh, dass wir nun eine Kostengröße haben, die bis zum Abschluss der Baumaßnahme nicht weiter steigt“, bilanziert Bürgermeister Matthias Kübel seine Verhandlungen mit der Baufirma. Kübel weiter: „Wir mussten dringend handeln, nachdem ein Anstieg der Kosten auf bis zu 1,6 Millionen Euro prognostiziert worden war“. Es werde nun geprüft, inwieweit hierfür das Planungsbüro eine Verantwortung trägt und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben. „Die Kosten hätten in dieser Höhe richtigerweise bereits zu Beginn der Planungen ermittelt werden müssen“, erläutert Kübel den Ansatzpunkt der juristischen Aufarbeitung.

Arbeiten stehen vor dem Abschluss; Fertigstellung innerhalb des Zeitplanes

Die Arbeiten selbst liegen durch die Anstrengungen aller Beteiligten wieder im Zeitplan. Das ist auch gut so, denn die seit Anfang Mai andauernden Arbeiten sind für die Anlieger eine deutliche Belastung. „Für die Geduld der Anwohner bedanke ich mich in aller Form,“ so Bürgermeister Kübel. Zwar seien die Arbeiten unvermeidbar gewesen, dennoch stellten sie für alle eine harte Belastung dar. Am 04 und 05. Dezember sind die Asphaltierungsarbeiten vorgesehen. Dann erfolgen nur noch Restarbeiten. Der ursprüngliche Bauzeitenplan wird im Wesentlichen eingehalten.

Kostensteigerung keine Auswirkungen auf Höhe der Wiederkehrenden Straßenbeiträge.

Die relevanten Kosten für die Straßenbaumaßnahme erhöhen sich von den zunächst geschätzten 307 TEUR auf nun 456 TEUR. Die restlichen rund 950 TEUR Baukosten betreffen den Bereich der Wasser- und Abwasserentsorgung.

Die Mehrkosten werden nicht zu einer Erhöhung der mit 12 ct/m² festgelegten Wiederkehrenden Straßenbeiträge führen. Sie können entweder über eine Reduzierung des aktuellen Bauprogramms oder eine Berücksichtigung im Bauprogramm nach 2022 verteilt werden. Eine politische Entscheidung, welches Modell zur Anwendung kommt wird noch erfolgen. Konsequenz: künftig wird verstärkt auf Richtigkeit der Grundlagenermittlung Wert gelegt. Dies wird bereits bei den beginnenden Vorplanungen für die Maßnahmen am Lüderberg greifen. Letztlich bewähre sich nun das Modell der Wiederkehrenden Straßenbeiträge, wie Kübel betont. „Die hohen Baukosten aufgrund des Zustandes im Untergrund der Straße hätten die Anlieger der Bonifatiusstraße alleine über die klassischen Anliegerbeiträge in unvertretbarem Maße belastet“. Das von den Gemeindevertretern gewählte Solidarmodell federe die Lasten der dem gesamten Ort zugute kommenden Maßnahme ab, so der Bürgermeister abschließend.

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