Schredderaktion für Baum- und Strauchschnitt aus Hausgärten


Die ausführende Firma wird den Baum- und Strauchschnitt liegen lassen, wenn

-           die übliche Menge (ca. 2 cbm) erheblich überschritten wird
-           der Baum- und Strauchschnitt auf Sammelplätzen gelagert wird
-           der Baum- und Strauchschnitt mit Grünabfällen vermischt oder angefault ist
-           der Baum- und Strauchschnitt nicht unmittelbar am Straßenrand und nicht gebündelt bereitgestellt wird
-           die Abholung nicht fristgerecht bei der Gemeindeverwaltung angemeldet wird.

 Die Arbeiten werden von Grundstück zu Grundstück ausgeführt, wobei die ausführende Firma selbst die Reihenfolge der anzusteuernden Grundstücke o h n e  Absprache im Anschluss mit der Gemeinde festlegt. Die Reinigung der Straßen- und Gehwegflächen ist umgehend vom jeweiligen Grundstückseigentümer oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen. Für Unfälle haftet die Gemeinde nicht.

Wer diesen Service der Gemeinde in Anspruch nehmen möchte, sollte sich bis spätestens Mittwoch, den 23.10.2024, bei der Gemeindeverwaltung,

Tel.- Nr. 06648 / 93 03 – 19 oder unter a.kovacs@badsalzschlirf.de anmelden.