Beantragung von Zuschüssen aus Regionalbudget für Kleinprojekte in Fulda Südwest ab sofort möglich


Im Gegensatz zur seit Langem etablierten Förderung durch das EU-Programm LEADER dient das Regionalbudget kleinen sowie kurzfristig und schnell umsetzbaren Projekten mit Gesamtkosten von mindestens 1.000 Euro bis maximal 20.000 Euro. Förderschwerpunkte sind sowohl die Unterstützung von gemeinwohlorientierten Einrichtungen und Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie Senioren, als auch die Stärkung von Kultur- und Freizeitangeboten. Gefördert werden kann hier etwa technische oder sonstige Ausstattung. Weiterhin ist auch die Förderung kleiner baulicher Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität von dörflichen Plätzen möglich. Voraussetzung für alle Vorhaben ist, dass sie den Entwicklungszielen des Regionalen Entwicklungskonzeptes von Fulda Südwest dienen.

Antragsberechtigt sind neben Vereinen, Privatpersonen, Kirchen und Kommunen auch gemeinnützige Organisationen und Sozialverbände. Gefördert werden können 80 Prozent der förderfähigen Kosten für technische Geräte und Ausstattungsgegenstände ab 410 Euro netto, kleine bauliche Investitionen, Dienstleistungen und andere Sachausgaben. Alle Maßnahmen müssen innerhalb weniger Monate bis 15. Oktober 2020 umsetzbar sein und in den Mitgliedsgemeinden des Regionalforums Fulda Südwest realisiert werden. 

Die genauen Förderbedingungen für das Regionalbudget sind als Download unter rffs.de/downloads abrufbar. Anträge auf Förderung müssen bis spätestens 6. März 2020 in der Geschäftsstelle des Regionalforums Fulda Südwest eingegangen sein. Weitere Infos und die Antragsunterlagen erhalten Sie über das Regionalmanagement, Stefan Hesse, Telefon 0661 2509908, E-Mail: info@rffs.de