Poolwasser ist Abwasser für den Kanal - Hinweise zur Entsorgung von Wasser aus privaten Schwimmbädern


Aufgrund einer Aktualisierung des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird Schwimmbadwasser nun als Abwasser klassifiziert. In der Verordnung heißt es dazu: „Bei Schwimmbadwasser handelt es sich um Wasser, das durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Verbrauch in seinen Eigenschaften verändert ist und somit als Abwasser (Schmutzwasser) nach § 54 Abs. I Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu betrachten ist. Dieser Gebrauch besteht zum einen in der Verunreinigung des Wassers durch den Badenden, zum anderen durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe. Auch Niederschlagswasser, welches beispielsweise in den Pool gelangt, wird rechtlich zu Abwasser, womit die Rechtsvorschriften für das Einleiten von Niederschlagswasser nicht greifen können. Diese Wässer sind nun zwingend einer Abwasserbehandlungsanlage zuzuführen.“ Bei der genannten Abwasserbehandlungsanlage handelt es sich um den Abwasserkanal der Gemeinde. Dies kann durch Abpumpen des Poolwassers in die Kanalleitung erfolgen. Die Verunreinigung des Wassers durch den Badenden erfolgt bereits durch die Vermischung mit Körperstoffen wie Schweiß, durch Sonnenmilch oder Ähnliches.

Daher bitten wir Sie bei der Entsorgung des Wassers nicht mehr über den Rasen oder angrenzende Gräben zu entsorgen. Schwimmbadwasser im vorgenannten Zustand muss in den Kanal abgeleitet werden.

Für Ihre Beachtung danken wir.

Die Gemeindeverwaltung