Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
mit der aktuellsten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Stand 01.08.2020) wurden für Hessen u.a. die Rahmenbedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen neu geregelt bzw. überarbeitet. Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung durch die örtlichen Ordnungsbehörden ist weiterhin angeordnet.
Da es für die Kommunen nicht möglich ist, die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen für private Feiern in den öffentlichen Einrichtungen zu überprüfen, wurden mit Beschluss der Bürgermeisterkreisversammlung vom 20.05.2020 die öffentlichen Gemein-schaftseinrichtungen für alle privaten Feiern vorerst bis 30.08.2020 geschlossen.
Um für den Landkreis Fulda weiterhin eine einheitliche Regelung zu schaffen, haben die Bür-germeister des Landkreises Fulda in einer Telefonkonferenz am 05.08.2020 über die Durch-führungsmöglichkeit privater Feiern in Bürgerhäusern nochmals kontrovers beraten.
Aufgrund der aktuell steigenden Infektionszahlen und der bestehenden Unsicherheit über die weitere Entwicklung aufgrund von vermehrten Urlaubsheimkehrern aus Risikogebieten wurde beschlossen, dass voraussichtlich bis 31.10.2020 keine privaten Feierlichkeiten (z.B. Geburtstage, Hochzeiten, Konfirmationen, Kommunionen etc.) in den öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt werden dürfen. Für die Gemeinde Bad Salzschlirf bezieht sich das auf den Kulturkessel und den Grillplatz.
Sofern durch die Landesregierung Lockerungen in Bezug auf die aktuellen Corona Regeln beschlossen werden, ist auch eine Lockerung bezüglich des Verbotes von privaten Feierlichkeiten im Landkreis Fulda wieder möglich. Buchungen für die Zeit danach werden derzeit nur unter Vorbehalt angenommen.
Wir bedauern diese Einschränkung, möchten Sie jedoch hiermit rechtzeitig informieren, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, mit Ihrer Feier auf einen Gastronomiebetrieb mit eigenen Räumlichkeiten auszuweichen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Bleiben Sie gesund!
5 August 2020, von Matthias Kübel