Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Ab Montag, den 13.01.2025 ist die Beantragung von Wahlscheinen in Verbindung mit der Ausstellung von Briefwahlunterlagen möglich.

Anträge können mündlich/persönlich oder schriftlich (auch per E-Mail) gestellt werden. Telefonische Antragstellungen sind nicht möglich. Bei der Antragstellung sind der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum sowie die Wohnanschrift anzugeben. Wer den Antrag für eine andere Person stellen möchte, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 02.02.2025 zugestellt. Der Antrag von Wahlscheinen in Verbindung mit der Ausstellung von Briefwahlunterlagen ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und kann direkt ausgefüllt werden. Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Bundestagswahl und der damit verbundenen Herstellung der Stimmzettel kommt eine Ausgabe der Unterlagen wahrscheinlich erst ab Anfang Februar 2025 in Betracht. Der Zeitraum für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist somit auf zwei Wochen beschränkt und erheblich verkürzt.

Auch wenn die Unterlagen bereits Mitte Januar beantragt wurden, werden diese voraussichtlich dann ab dem 03.02.2025 versandt. Die gestellten Anträge werden der Reihe nach schnellstmöglich bearbeitet.

Wir bitten daher um Verständnis und von Rückfragen abzusehen. Die Unterlagen können auch ab Anfang Februar 2025 persönlich im Rathaus abgeholt werden; zudem besteht die Möglichkeit, die Stimme per Briefwahl direkt im Rathaus nach Erhalt der Unterlagen abzugeben.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen muss bis spätestens Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, erfolgen. Danach ist es nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich, Briefwahl zu beantragen (plötzliche Erkrankung oder glaubhafte Versicherung, dass ein bereits beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist).

Für diese Zwecke ist das Wahlamt wie folgt erreichbar:

Freitag, den 21.02.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr,

Samstag, den 22.02.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr

und am Sonntag, den 23.02.2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen (roter Wahlbrief) müssen spätestens am Wahlsonntag, den 23.02.2025, bis 18:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung Bad Salzschlirf vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Ihr Wahlamt der Gemeinde Bad Salzschlirf