Bundesweiter „Warntag“ am 10. September


Dabei handelt es sich um einen auf- und abschwellenden Heulton, der für eine Minute zu hören ist. (Bedeutung: „Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen. Informieren Sie sich hierzu in den Medien. Rufen Sie nicht die Notrufnummern 112 und 110 an.“) Gegen 11:20 Uhr erfolgt dann die Entwarnung des Probealarms mit dem Sirenensignal „Entwarnung“, einem einminütigem durchgängigen Dauerton.

Neben den kommunalen Warnmitteln, in der Regel die Sirenen, stehen zur Warnung insbesondere auch WarnApps zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der hessischen Landkreise das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Die kostenlose App bietet neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungsfunktionen. Nutzer können Informationen zu Cybersicherheitswarnungen, Produktrückrufe, Erdbebeninformationen oder Schulmeldungen erhalten. Sie lassen sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der App ein- und ausschalten.

In Zeiten sogenannter Fake-News ist es für das Land von zentraler Bedeutung, dass sich die Bürgerinnen und Bürger im Fall einer konkreten Bedrohung schnell und verlässlich informieren können. Selbstverständlich erfolgt anlässlich des bundesweiten Warntages am 10. September auch die amtliche Gefahreninformation sowie die Entwarnung über hessenWARN.