Gaststättenförderprogramm des Hessischen Heimatministerium


Unterstützt werden z. B.:

  • Renovierungen im Küchen- oder Gästebereich,
  • die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter,
  • Aufwendungen in moderne elektronische Systeme,
  • Investitionen in Großküchengeräte oder digitale Kassensysteme,
  • sowie Fahrzeuge mit direktem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung.


Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

  • Antragsberechtigt: Gaststätten mit max. 49 Beschäftigten und max. 10 Mio. € Jahresumsatz
  • Förderquote: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Fördersumme: bis zu 200.000 €
  • Mindestinvestition: 15.000 €
  • Antragsstart: 10. Juni 2025
  • Antragstellung über das Online-Portal der WIBank

 

Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der folgenden Internetseite der WIBank: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten