Unterstützt werden z. B.:
- Renovierungen im Küchen- oder Gästebereich,
- die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter,
- Aufwendungen in moderne elektronische Systeme,
- Investitionen in Großküchengeräte oder digitale Kassensysteme,
- sowie Fahrzeuge mit direktem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:
- Antragsberechtigt: Gaststätten mit max. 49 Beschäftigten und max. 10 Mio. € Jahresumsatz
- Förderquote: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördersumme: bis zu 200.000 €
- Mindestinvestition: 15.000 €
- Antragsstart: 10. Juni 2025
- Antragstellung über das Online-Portal der WIBank
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der folgenden Internetseite der WIBank: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten.