Was wird in Bad Salzschlirf gewählt?
In unserer Gemeinde Bad Salzschlirf wird an diesem Tag das oberste Gremium gewählt:
- Die Gemeindevertretung: Sie ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen über die Angelegenheiten unserer Gemeinde. Die Gemeindevertretung besteht in Bad Salzschlirf gemäß § 38 Abs. 1+2 HGO in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde aus 15 Mitgliedern.
Was wird im Landkreis Fulda gewählt?
Über die Wahlen auf gemeindlicher Ebene hinaus wird im gesamten Landkreis Fulda der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung und oberstes Organ des Landkreises.
Wer darf wählen?
Für Gemeindevertretung und Kreistag: Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Bad Salzschlirf haben.
Wie wird gewählt?
Die Wahlen zur Gemeindevertretung und zum Kreistag erfolgen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Sie verfügen über die Gesamtzahl der Sitze an Stimmen und haben die Möglichkeit, Ihr Wahlrecht flexibel auszuüben:
- Kumulieren: Sie können einer Bewerberin oder einem Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen geben.
- Panaschieren: Sie können Ihre Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen verteilen.
Wichtige Fristen / Datumsangaben
- Beginn der Briefwahl: Ab dem 2. Februar 2026 bis zum Freitag, 13. März 2026 um 13 Uhr können Sie Briefwahlunterlagen beantragen.
Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr möglich. - Kommunalwahl 2026 in den Wahllokalen: Sonntag, 15. März 2026, 8–18 Uhr
- Letzter Zeitpunkt der Stimmabgabe per Brief ist der Wahlsonntag, 15. März 2026 um 18 Uhr - hier gilt der Einwurf in den Briefkasten des Rathauses.
